Für Jugendliche gibt es eine Altersabstufung, ab wann verschiedene Diszplinen ausgeübt werden dürfen:

Von 6 bis 11 Jahre:
Lichtgewehrschießen kann ausgeübt werden.

Ab 6 Jahren:
Bogenschießen kann ausgeübt werden.

Ab 12 Jahre:
Das Schießen mit Luftgewehren ist ab 12 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt.

Ab 14 Jahre:
Das Schießen mit Kleinkaliber-Waffen ist ab 14 Jahren (mit elterlichem Einverständnis) erlaubt.

Ansprechpartner: Peter Landmann Tel. 09244/920160
Telefonnummer des Schützenhauses: 09244/985800
E-Mail Schützenverein: sv-bernheck@t-online.de